GMP/GxP-Beratung
Ein Team von festangestellten Beratern, spezialisiert in unterschiedlichen Kompetenzfeldern, steht unseren Kunden in der nach GMP-regulierten Industrie bei Ihren Aufgaben und Problemstellungen mit Sachkenntnis und Weitblick zur Seite.
Die im Rahmen der pharmazeutischen Herstelltätigkeiten auftretenden vielfältigen Fragestellungen werden von unseren Fachleuten professionell, effizient und innerhalb kurzer Zeit bearbeitet und abgeschlossen.
Wir sind in der Lage sowohl einzelne Nischenlösungen für Ihre Herausforderungen anzubieten als auch komplexe Gesamtpakete, die Ihre sämtlichen GMP-Anforderungen abdecken. Für Neugründungen bieten wir daher die vollständige Erstellung des Qualitätsmanagementsystems (QMS) mit allen erforderlichen Dokumenten an (GMP & GDP). Zudem kann unser Team Sie bei der GMP-gerechten Definition Ihrer Prozessabläufe und der Umsetzung im Hinblick auf Räume und Ausrüstung unterstützen (GxP QMS, GAP-Analyse, Qualifizierung & Validierung). Sie können mit uns innerhalb kurzer Zeit Ihre Herstellungserlaubnis und das korrespondierende GMP-Zertifikat erhalten und Ihre Geschäftsidee schnellstmöglich voranbringen.
Sofern Sie Änderungen an bestehenden Prozessen, neue Anlagen oder neue Produkte einführen wollen, sind wir selbstverständlich ebenso mit unserer Expertise im betreffenden Bereich in der Lage Ihre Veränderungen GMP-gerecht und zügig umzusetzen.
Die Bandbreite unserer Beratungsleistungen beginnt bei einem halben Beratungstag. Für Großprojekte stehen wir selbstverständlich auch für eine mehrmonatige Begleitung zur Verfügung. Sie werden während der gesamten Projektlaufzeit einen Hauptansprechpartner haben, der je nach Projektgröße mehrere interne Teams einbezieht.
Sichern Sie die Qualität Ihrer Produkte durch den Aufbau eines QMS. Experten der Valicare unterstützen Sie dabei: Beratung, Dokumentenerstellung & Implementierung.
Zur Sicherung der ordnungsgemäßen Qualität pharmazeutischer und biotechnologischer Produkte sind zahlreiche Regelwerke der Guten Arbeitspraxis, auch Good Practices (GxP) erschienen. Sie decken die unterschiedlichsten Bereiche zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit ab, wie z.B.:
All diese Regelwerke schreiben für die betreffenden Unternehmen ein Qualitätsmanagementsystem vor. Dieses muss sowohl generelle Beschreibungen zu Qualitätssicherungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Schulungen oder Selbstinspektionen, enthalten als auch sehr individuelle Verfahrensanweisungen für die einzelnen unternehmensspezifischen Tätigkeiten.
Standardverfahrensanweisungen sowie alle ergänzenden Qualitätsmanagement-dokumente (QMS) sollten optimal aufeinander und auf die Organisation der Unternehmung zugeschnitten sein, um ein regelkonformes, effizientes und fehlerfreies Arbeiten zu ermöglichen.
Die betreffende Überwachungsbehörde überprüft die rechtskonforme Ausgestaltung Ihres QMS und kann Ihrem Unternehmen nur dann die Erlaubnis zur betreffenden Tätigkeit erteilen, wenn alle Prozesse gesetzeskonform abgebildet sind.
Die Valicare GmbH bietet professionelle Unterstützung bei der Erstellung GxP-konformer Qualitätsmanagementsysteme an!
Sie können bei uns die umfassende Konzeption und Dokumentenerstellung für Ihr QMS in Auftrag geben oder auch einzelne Schwerpunkte durch unsere Experten bearbeiten lassen. Oder wir unterstützen Ihr Team tatkräftig, um die Erstellung voranzubringen.
GMP: Good manufacturing practice | European Medicines Agency (europa.eu)
GCP: ICH E6 (R2) Good clinical practice | European Medicines Agency (europa.eu)
GLP: Good laboratory practice compliance | European Medicines Agency (europa.eu)
GDP: Good distribution practice | European Medicines Agency (europa.eu)
Unter GMP-Konzepten versteht man die Verfahrensanweisungen, die für üblicherweise angeforderte Qualitätssicherungswerkzeuge eines GMP-Systems stehen. Darunter versteht man eine Vielzahl von einzelnen Arbeitsanweisungen u.a. die Konzepte für Schulung, Qualifizierung, Validierung, Abweichungsmanagement, Änderungsmanagement, Umgang mit OOS Ergebnissen, Selbstinspektionen u.v.m.
Sie sind der Schlüssel zum effizienten und fehlerfreien Betrieb einer GMP-Einheit und müssen dazu sehr gut aufeinander und auf die Organisationsgröße der Unternehmung zugeschnitten sein. Dabei ist es sehr hilfreich, Möglichkeiten und Spielarten zu kennen um den Aufwand beim Betrieb dieser Qualitätssicherungswerkzeuge im richtigen Maß zu halten. Wichtig ist es, die für den vorgegebenen Rahmen genau zutreffenden Anforderungen zu formulieren und entsprechende Abläufe zu etablieren.
Die Valicare GmbH bietet die Unterstützung bei der Erstellung von GMP-Konzepten generell in zwei unterschiedlichen Vorgehensweisen an. Eine Variante besteht in einer Beratungsleistung, bei der der Berater sein „Know-how“ zu diesem Thema auf die zu betrachtende Firma anwendet und die sich daraus ergebende Einschätzung an zuständige Kundenvertreter weitergibt. Die zweite Variante besteht in der umfassenden Erstellung der Anweisungen zu allen erforderlichen Qualitätssicherungswerkzeugen.
Design Review ist eine klassische Beratungsleistung im GMP-Umfeld. Dabei werden geplante oder bestehende Anlagen oder auch Ausrüstungen auf Ihre Eignung und GMP-konforme Ausführung überprüft. Der zu betrachtende Umfang reicht vom einzelnen Raum bis zur Gesamtfabrik. Neben den GMP-Aspekten spielen bei der Beurteilung oftmals auch die vorgesehenen Produktionskapazitäten und die avisierte Produktpalette eine substantielle Rolle.
Berater der Valicare GmbH haben bereits in Vielzahl Design Reviews erstellt. Wir bieten diese Beratungsleistung in jeder marktüblichen Ausführung an. Sie kann oftmals ohne entsprechende vor Ort Präsenz, ausschließlich anhand der ausgeführten Unterlagen für die übergeordnete und die Detailplanung einer Anlage durchgeführt werden. Innerhalb unserer Firma und auf der Ebene unseres Mutterkonzerns bestehen ausführliche Kompetenzen für alle klassischen Anlagentypen der pharmazeutischen und biopharmazeutischen Herstellung einschließlich solcher für neuartiger Therapien und verschiedener weiterer Arzneimittelspezialitäten.
Üblicherweise bereitet ein Berater die verfügbaren Unterlagen soweit vor, dass sie im Präsentationsmodus von zwei oder drei Beratern oder Fachexperten unseres Hauses gemeinsam begutachtet und diskutiert werden können. Dabei werden Auffälligkeiten und Ungereimtheiten von Beginn an herausgestellt. Ebenso werden vorliegende technische und organisatorische Konzepte nachvollzogen und mit Bezug auf die bekannten Prozessgrößen hinterfragt. Alle Diskussionen werden ergebnisorientiert abgeschlossen, die einzelnen Fakten bewertet und ausführlich protokolliert. Abschließend erhält der Kunde das Protokoll dieser Sitzung und weiterhin kann das erzielte Ergebnis auf Wunsch vor einem Kreis von Kundenvertretern präsentiert und durchgesprochen werden.
Eine der klassischen Beratungsleistungen im GMP-Umfeld ist die sogenannte GAP-Analyse. Sie bezieht sich entweder auf das gesamte GMP-System eines regulierten Unternehmens oder auf einzelne seiner Teilsysteme (beispielsweise Qualifizierung, Validierung, Abweichungs- oder Änderungsmanagement) und ist ein aktiver Abgleich des etablierten Ist-Stand zu dem durch GMP-Regeln vorgegebenen Anforderungsstand. Die Definition des zu analysierenden Umfangs obliegt dem Kunden oder Auftraggeber. Bei übergreifenden GAP-Analysen kann die Schnittstellenklärung oder der Übergang zwischen einzelnen Analysen durch den ausführenden Berater vorgeschlagen werden.
Die Valicare GmbH hat bislang eine Vielzahl solcher GAP-Analysen abgewickelt und bietet diese Beratungsleistung in jeder marktüblichen Ausführung an. Der durchführende Berater liest sich in die relevante firmenspezifische Dokumentation ein und erstellt einen GAP-Analyseplan, nach dem er vor Ort die Analyse durchführt. Er dokumentiert die Ergebnisse und diskutiert jede erkannte Abweichung vom Soll-Stand. Am letzten Tag der Analysephase stellt der Berater alle erkannten GMP-Mängel zusammen, die er im Abschlussbericht aufführen und mit Vorschlägen für geeignete Korrekturmaßnahmen versehen wird.
Ein für diese Leistung üblicher Zeitrahmen beläuft sich auf einen Beratertag Vorbereitung, abhängig vom System zwei bis fünf Tage Analysephase vor Ort und zwei weitere Beratertage für die Berichterstattung.
In der Regel gelingt es der Valicare GmbH angefragte GAP-Analysen aufgrund des eigenen Beraterteams zeitnah durchzuführen.
Viele unserer promovierten Mitarbeiter und Ingenieure sind es gewohnt, Leitungsfunktionen wahrzunehmen, bei Bedarf auch innerhalb einer Kundenorganisation. Durch unsere Teamgröße decken wir mit unseren Mitarbeiterprofilen nahezu alle Qualitätsleitungsfunktionen (Qualitätsmanagementbeauftragte, Leiter Qualifizierung/Validierung, Schulungsleiter, etc.) unserer Kunden kompetent ab.
Ob Sie für einen geplanten Übergang, für die klassische Elternzeit oder für eine kurzfristige Vakanz Kompensation suchen, wir bieten Ihnen für jedes Anforderungsprofil den geeigneten Interimsmanager. Dabei beschränken wir die Leistung in der Regel auf maximal 12 Monate und kompensieren außerdem ausschließlich Leitungsfunktionen, in denen unsere Mitarbeiter ihre Kompetenz und ihr Engagement einbringen.
Als besonderen Service sehen wir es an, dass wir grundsätzlich Mitarbeitertandems zum Einsatz bringen. Dies beinhaltet konkret, dass in unserem Haus ein zweiter Mitarbeiter durch den Interimsmanager mit eingearbeitet und stetig in Kenntnis gehalten wird, so dass er ohne längere Übergangsfrist für diesen einspringen kann. Auf diese Weise stellen wir Kontinuität und erweiterte Verfügbarkeit auch bei Arbeitsspitzen sicher.
Üblicherweise wird der immer flexible Zeitaufwand unserer Interimsmanager stundengenau abgerechnet. In Einzelfällen sind wir aber ebenso auch bereit die Leistung für einen definierten Zeitraum zu einem Festpreis inklusive aller Nebenkosten anzubieten.
Fragen Sie uns nach geeigneten Profilen für Ihre übergangsweise bestehende Vakanz.
Sowohl der EU GMP-Leitfaden als auch ICH Q10 und die nationale AMWHV (Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung) geben vor, was zur Absicherung der Qualität des Produkts zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bzw. Lieferant zu regeln ist. Neben den Lieferanten von Waren (Hersteller und Zwischenhändler von Ausgangsstoffen, Wirk- und Hilfsstoffen; Auftragshersteller von Zwischen- und Endprodukten, Packmittel, Maschinen, Anlagen, Ersatzteilen, Computersystemen etc.) sind hierbei auch die Lieferanten von Dienstleistungen zu beurteilen, wie z. B. Kalibrier-, Wartungs- und Reparaturservice, Schädlingsbekämpfung, Aktivitäten in Zusammenhang mit Lagerung, Logistik, Transport und Distribution, Entwicklung, Herstellung, Prüfung, Freigabe, Archivierung, Reinigung, Bekleidung, Beratung, Audits durch Drittparteien etc.
Ziel der Lieferantenqualifizierung ist zum einen die Sicherstellung der Lieferketten während des gesamten Produktlebenszyklus und zum anderen die Gewährleistung robuster interner Prozesse unter Einhaltung der entsprechenden regulatorischen Anforderungen.
Lieferantenqualifizierungen erfolgen risikobasiert, wobei Umfang und Tiefe der Beurteilung vom prozessspezifischen Risikoniveau abhängig sind.
Im Rahmen des Risikomanagements und auf Basis von Behördenanforderungen müssen je nach Kritikalität der Waren/Dienstleistungen Audits durch ausreichend geschultes Personal des Herstellers bzw. durch Drittparteien vor Ort beim Lieferanten oder mittels Fragebogenaudits durchgeführt werden. Zudem müssen bereits qualifizierte Lieferanten regelmäßig neu bewertet oder requalifiziert werden.
Eine sichere Lieferkette mit qualifizierten Lieferanten und robusten Prozessen ist letztlich die Grundlage, die Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten und Reklamationen zu reduzieren.
Alle Aktionen der Lieferantenqualifizierung tragen somit zu den übergeordneten Zielen Arzneimittelsicherheit, Effizienz und Compliance bei.
Regularien:
AMWHV
EU GMP-Leitfaden, Teil I und II
ICH Q10 Pharmaceutical Quality System
Schon bevor Arzneimittel die Marktreife erreichen, sind bei der Herstellung und Entwicklung die Regelungen der Guten Arbeitspraxis (GxP) zu beachten.
Hierzu zählen insbesondere die Gute Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice, GMP), die Gute Laborpraxis (Good Laboratory Practice, GLP) sowie die Gute Vertriebspraxis (Good Distribution Practice, GDP).
Im Laufe des Produktlebenszyklus eines Arzneimittels steigen die Qualitätsanforderungen von der Entwicklung über die einzelnen klinischen Entwicklungsphasen bis zur Marktreife kontinuierlich an. Im Rahmen der Entwicklung und Formulierung sind bereits erste Schritte zur Einhaltung der der Guten Herstellungspraxis (GMP) zu beachten, diese umfassen grundsätzlich alle GMP-relevanten Themen, die risikobasiert entsprechend der betreffenden Entwicklungsphase anzuwenden sind.1
Sofern für eine klinische Prüfung Arzneimittel hergestellt werden, ist hierfür bereits eine Herstellungserlaubnis und ein korrespondierendes GMP-Zertifikat erforderlich.2
Auf entsprechenden Antrag, wird die betreffende Überwachungsbehörde die Übereinstimmung mit nationalem Recht und den EU-GMP Anforderungen vor Ort im Rahmen einer Inspektion überprüfen. Zuvor müssen Sie ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem etabliert haben, welches geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Qualität und Sicherheit der Arzneimittel nach EU-Standards belegt. Insbesondere sind die internen Abläufe zu beschreiben, die Geeignetheit aller Räume und Einrichtungen darzulegen, die Konformität eingesetzter Materialien zu gewährleisten, die Qualifikation des Personals zu belegen sowie die Qualität externer Leistungen sicherzustellen.
Wir bieten umfassenden Dienstleistungen entlang des vollständigen Produktlebenszyklus:
GMP in F & E:
GMP für die Herstellung klinischer Prüfpräparate, inkl. der betreffenden Antragstellung zum Erhalt oder der Erweiterung Ihrer Erlaubnisurkunde/ihres GMP-Zertifikates (gem. § 13 bzw. § 72 AMG):
GDP für klinische Prüfpräparate:
1 ICH Guideline on Pharmaceutical Development Q8(R2); in Vorbereitung: ICH Q14 Analytical Procedure Development and Revision of Q2 (R1) Analytical Validation; WHO Working Document QAS/20.865 (Nov. 2020) Good Practices for Research and Development Facilities;
2 Herstellerlaubnis: gem. § 13 Abs. 1 Arzneimittelgesetz; für die Importerlaubnis: gem. § 72 Arzneimittelgesetz; Format gem.: https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/files/eudralex/vol-10/basicformat_manufacturersauthorisation_en.pdf
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