18. Februar 2022

Revision der ICH Q9 (R1) Leitlinie Qualitätsrisikomanagement

Neuerungen bei der Umsetzung des Risikomanagements in der Pharmaindustrie: Produktverfügbarkeit, Gefahrenermittlung und Beachtung der Subjektivität bei der Risikobewertung

 

Unsere GMP-Experten sind erfahren im Risikomanagement und beraten und begleiten Sie bei der Umsetzung der aller Anforderungen des ICH Q9 (R1) in die Praxis. Zunächst geben wir Ihnen aber einen Überblick über die in Kürze anstehenden Änderungen.
 

Im November 2021 ist ein Revisionsentwurf der ICH Q9 Leitlinie zum Qualitätsrisikomanagement (QRM) veröffentlicht worden. Die Implementierung in die lokalen Regularien ist für September 2022 geplant. Diese Implementierung durch die Europäische Kommission bedeutet eine Verbindlichkeit für ganz Europa und hat damit auch Auswirkungen auf den EU-GMP-Leitfaden, da die ICH Q9 Bestandteil des dritten Teils des Regelwerkes für die Herstellung von Arzneimitteln in der Europäischen Union ist.

Da Qualitätssicherungssysteme in der pharmazeutischen Industrie zunehmend an Bedeutung gewonnen haben, müssen auch die Anforderungen an das Qualitätsrisikomanagement (QRM) zunehmend verbessert und erweitert werden.

Deshalb wurden im Zuge der Revision der ICH Q9 für folgende Bereiche Anpassungen entwickelt:

1. Risikoüberprüfung

Der bestehende Text der Leitlinie hat sich in Bezug auf die Risikoüberprüfung nicht verändert. Die Überarbeitungen beziehen sich vielmehr auf die Entwicklung von zusätzlichen Schulungsmaterialien, um die bereits jetzt geltenden Anforderungen besser zu verdeutlichen.

2. Gefahrenermittlung

Auf der Basis begriffsspezifischer Korrekturen wird vorgeschlagen, dass der Begriff Risikoermittlung durch den Begriff Gefahrenermittlung ersetzt wird. Die Ermittlung von Gefahren ist somit der erste Schritt der Risikobewertung. Das Erkennen und Ermitteln von Risiken ist der erste Schritt, dem sich aber zur Kategorisierung des Gefahrenpotentials eine Bewertung anschließen muss.

Strichmännchen ruft Risiko aus dem Megaphone

Risiko.


3. Subjektivität im QRM

Der Revisionsentwurf legt dar, dass sich Subjektivität auf jede Phase des QRM-Prozesses auswirken kann, insbesondere auf die Gefahrenidentifizierung, die Abschätzung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Risikominimierung. Den Herstellern soll der hohe Grad an Subjektivität bei Risikobewertungen und Qualitätsrisikomanagementaktivitäten aufgezeigt werden.

In der neuen Fassung des ICH Q9 R1 geht es weniger um die Verbannung der Subjektivität, sondern mehr darum, das Bewusstsein für das Vorhandensein der Subjektivität zu öffnen und durch den richtigen Einsatz der QRM-Instrumente zu kontrollieren und zu minimieren, um eine wissenschaftlich fundierte risikobasierte Entscheidungsfindung zu erleichtern.

4. Produktverfügbarkeit

Die Nicht-Verfügbarkeit von Arzneimitteln, Wirkstoffen oder Rohstoffen kann ein Risiko für Patienten bedeuten. Dieses Thema war bisher nicht in ausreichendem Umfang Teil des ICH Q9. Qualitäts- und Herstellungsprobleme, einschließlich der Nichteinhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) können Ursachen für Produktknappheit sein. Ein wirksames pharmazeutisches Qualitätssystem fördert sowohl die Robustheit der Lieferketten als auch die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis.

Hand stoppt Dominosteine

Gefahr der Nicht-Produktverfügbarkeit von Arzneimitteln für Patienten.


5. Formalitäten im QRM
 

Obwohl ein robustes Risikomanagement das übergeordnete Ziel des QRM sein sollte, darf es auch Flexibilität beim Ausmaß der Formalitäten geben. Wie viel Formalität ist auf bestimmte QRM Aktivitäten anzuwenden und durch welche Faktoren wird sie beeinflusst?
Die ICH Q9 (R1) kommt zu dem Schluss, dass bei geringerem Gefährdungspotential auch weniger Formalität akzeptiert werden kann. Während bei komplexeren und höheren Gefährdungspotentialen mehr Formalität vorausgesetzt werden muss.

Für den Anwendungsbereich der ICH Q9 bedeutet das:

Am 16.12.21 wurde der Revisionsentwurf zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht.

  • Die Grundsätze und Beispiele für die Instrumente des QRM sind unverändert
  • Sie können weiterhin auf die Prozesse und Produkte während des gesamten Lebenszyklus der pharmazeutischen Qualität angewandt werden
Strichmännchen ruft Berater an

Risikomanagement Beratung durch Valicare.


Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung des Qualitätsrisikomanagements in Ihrem Unternehmen benötigen, sind wir für Sie da! Wir beraten und begleiten Sie von der Risikobetrachtung, über die Bewertung bis hin zur Implementierung oder Aktualisierung Ihres QRM. 

Wir helfen Ihnen gerne, die neuen Anforderungen des EU GMP Leitfadens Teil 3 umzusetzen!

Autor: Dr. Annette Hogardt-Noll, GMP Consultant

Ellen Sons Brinkmann

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