13. März 2019

ATMP Crux von Penicillin

Zu der Gruppe der neuartigen Arzneimittel (ATMPs) zählen Gentherapeutika, somatische Zelltherapeutika und biotechnologisch bearbeitete Gewebeprodukte. Die Herstellung dieser Medikamente stellt eine große Herausforderung an die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben aus dem „Good manufacturing practice“ (GMP)-Leitfaden. Dabei erfordert gerade die patientenindividuelle Herstellung mit geringer Chargengröße und selten vollständig standardisierten bzw. auch standardisierbaren Prozessen aus der universitären Forschung eine höhere Flexibilität in der Auslegung von GMP als bei der Herstellung klassischer Arzneimittel. Durch das Inkrafttreten des neuen GMP-Leitfadens für ATMPs im Mai 2018 wird dieser Komplexität bei der Herstellung Rechnung getragen. Allerdings bleiben manch andere Fragestellungen bei der ATMP-Herstellung, wie z.B. der Einsatz von Antibiotika, unbeantwortet.

Die patientenindividuelle Herstellung kann aus autologen Zellen oder Geweben erfolgen, wobei die Entnahme in der Klinik ein konkretes Kontaminationsrisiko birgt. Zur Minimierung von bakteriellen Kontaminationen wird häufig ein Antibiotika-Cocktail aus Penicillin/Streptomycin während der frühen Phase der ex vivo-Kultivierung der Zellen bzw. des Gewebes zugegeben.

Dies steht im Widerspruch zum GMP-Leitfaden mit strengen Anforderungen bei der Verwendung von hochaktiven Substanzen, wie Penicillin, während der Arzneimittelherstellung. Penicillin darf bei der Herstellung von Arzneimitteln nicht eingesetzt werden und bei einer möglichen Kreuzkontamination mit Penicillin oder anderen Vertretern der beta-Lactame ist eine Prüfung im Endprodukt auf Nichtvorhandensein dieser Stoffe erforderlich. Die Schwierigkeit liegt dabei in der Etablierung eines geeigneten Nachweissystems mit entsprechender Validierung.

Die Kultivierung ohne Antibiotika ist ebenfalls eine Alternative, allerdings lässt sich die Verwendung von Penicillin bei der Herstellung von ATMPs nicht immer vermeiden. Hierbei müssen vor allem die Auswirkungen von Kontaminationen im Ausgangsmaterial, dem Rohstoff, aus dem das wertvolle ATMP gewonnen wird, bedacht werden, welche ein Verwerfen des daraus gewonnenen Medikaments bedeuten. Daher kann die fehlende Bereitstellung der Therapie für den Patienten die Verwendung von Antibiotika zur Verhinderung von Kontaminationen rechtfertigen.

Doch wie soll bei der Verwendung von Antibiotika mit den Vorgaben umgegangen werden und welche Möglichkeiten gibt es für Sie als ATMP-Hersteller?

Hierzu kann Sie Valicare umfassend beraten und risikobasierte Problemlösungen anbieten. Falls Sie weitere Fragen zu diesem oder anderen Themenkomplexen aus dem ATMP-Bereich haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Rufen Sie uns (069 7909 350) an oder schicken Sie Ihre Frage per Email (info@valicare.com). Wir werden Sie oder Ihre Frage dann an unsere ATMP-Spezialisten Frau Dr. Claudia Papewalis und Herrn Dr. Eckert weiterleiten.

Informieren Sie sich auch über unsere Dienstleistungen zum Thema  GMP für ATMPs

Ellen Sons Brinkmann

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